Kategorien: Politik

Wahlrecht ab 16: Sinnvoll oder Euphorie?

Lange schon wird es diskutiert und in der Corona-Krise bekommt es neuen Aufschwung – die Rede ist von einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Der Bundesvorsitzende der Grünen, Robert Habeck, fordert aktuell man solle schon für die kommenden Bundestagswahlen im Jahr 2021 das Wahlalter senken. Habeck meint es sei „absolut vorbildlich, wie sich die junge Generation seit inzwischen mehr als zwei Monaten verhält, wie sehr sie sich um die Älteren sorgt und welche Solidarität sie ihnen entgegenbringt”. Robert Habeck sieht in der jungen Generation eine gewisse „politische Reife“.

Nicht zuletzt bei der Europawahl erfuhren die Grünen ein Rekordhoch in der Wahlbeteiligung bei den unter 25-Jährigen. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 hätten die Grünen in einer Umfrage in der Altersgruppe der 16 und 17- jährigen 29 % der Stimmen bekommen und sind somit die stärkste Kraft in dieser Generation. Bei der realen Wahl wurden nur 8,9 Prozent erreicht. Die Senkung des Wahlalters würde also bei den Grünen auf potenzielle Wählerschaft stoßen. Auch in der SPD spricht man sich für ein Wahlrecht ab 16 aus. Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley (SPD), sagte in der „Passauer Neuen Presse“ dass man den jungen Menschen mehr politische Teilhabe ermöglichen solle und demnach das Wahlrecht ab 16 einführen sollte.

Juristisch sieht es das Gesetz, was die Bundestagswahlen betrifft, eindeutig. Im Artikel 38 heißt es „Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat“. Demnach hätte eine Änderung des Grundgesetzes erst eine Chance wenn auch die Union mitziehen würde, was aktuell nicht der Fall ist. In der Union hält man die Absenkung des Wahlalters für falsch, konkret: „Die bisherige Kopplung der Wahlberechtigung an die Volljährigkeit ist aus Sicht der CDU sinnvoll und sollte auch in Zukunft beibehalten werden“ außerdem ist man der Meinung, würde man das Wahlalter absenken, würde das auch Altersgrenzen in anderen Bereichen unnötig erscheinen lassen. Das richtige Wahlalter ist ein sehr kontroverses Thema – das heutige, mit 18 Jahren, wurde in der Vergangenheit sehr heftig diskutiert. Im Jahr 1970 konnten Menschen in der Bundesrepublik zum Beispiel erst ab 21 Jahren wählen, in der DDR galt zum Vergleich das aktive Wahlalter ab 18 und das passive ab 21 Jahren. Gut vier Jahre später wurde das passive Wahlalter jedoch auf 18 Jahre herabgestuft. In der Bundesrepublik hatte man sich die Senkung des Wahlrechts hart erkämpft, gerade junge Abgeordnete forderten neue Altersgrenzen. 1974 folgte auch hier die Absenkung auf 18 Jahre, die bis heute gilt.

Was auf Bundesebene an dem Argument „es fehle an politischer Reife“ scheitert, bewährt sich seit einigen Jahren auf Kommunal- und Landesebene. Wenn auch nicht überall, darf man in vier Ländern bereits ab 16 Jahren zu den Kommunal- und Landtagswahlen. Außen vor ging man bereits 1996 bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen. Das Wahlrecht mit 16 Jahren gibt es demnach also in Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bei den Landtagswahlen. Sich selbst zur Wahl aufstellen bzw. selbst wählen lassen, dürfen sie jedoch nicht. Auf kommunaler Ebene darf man in Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ebenfalls mit 16 Jahren wählen gehen. Das heißt jedoch nicht, dass 16-Jährige kein Recht auf politisches Engagement hätten, im Gegenteil. Sie dürfen Parteien gründen, solange diese nicht als rechtsfähiger Verein eingetragen werden. Dann müsste die Zustimmung durch die Eltern erfolgen.

Generell dürfen 16-Jährige also politisch tätig sein. Eine konkretes Bundesweites Wahlrecht auf Bundesebene bzw. europäischer Ebene halte ich dennoch für schwierig. Die Wahl eines neuen Bundestages bzw. einer neuen Regierung bringt eine gewisse, sehr große Verantwortung mit sich die so mancher Wahlberechtigter vielleicht übersieht. Dass also etwa die Union jungen Menschen politische Unreife vorsieht ist zunächst verständlich, vielleicht aber auch gerade deshalb, weil sie politisch nicht eingebunden werden. Mancher Politiker fürchtet, dass Jugendliche eher zu „Extrempositionen“ neigen, sie tendieren eher dazu Parteien mit extremen oder populistischen Positionen zu wählen – das würde unser politisches System radikalisieren und wäre katastrophal für eine stabile Demokratie. Um Jugendlichen diese Verantwortung aufzutragen wird man wohl Bildungspolitisch eher greifen müssen. Zwar ist das Thema Wahlen und Wahlzettel in der 10. Klassenstufe vorgesehen, parteiische Auseinandersetzung sind jedoch später oder gar nicht vorgesehen. Jugendliche müssten den politischen Umgang der Wahlen verstehen lernen. Im Lehrplan sollte verankert werden, dass Entscheidungshilfen wie etwa der „Wahl-O-Mat“ kennengelernt werden soll. Wahlsimulationen im Politikunterricht könnten regelmäßig durchgeführt werden. Die Teilnahme an Kommunal- oder Landtagswahlen kann dafür ein erster Schritt sein, um auch neues politisches Interesse zu wecken.

Beitragsbild: pixabay.com / planet_fox

Aaron Schröder

Wenn ich nicht gerade spannenden Geschichten hinterher jage, tauche ich ab in die Welt der Krimis und des Filmes- beim Drehbuch schreiben. Neben Schreiben, Lesen und einem guten Kaffee verschwinde ich mittlerweile auch im Radio beim Moderieren eines Schülermagazins. Als 20 jähriger besuche ich ein Gymnasium in der Eifel. Mit Luxemburg als Nachbarn reise ich auch sehr gerne. Meine Interessen beziehen sich hier auf alles in Politik, Europa und Kultur. Auch das ein oder andere gesellschaftliche Thema- unsere Gesellschaft ist es, die uns so interessant macht und die es wert ist, hinter die Fassade des Menschen zu schauen.

Kommentare ansehen

  • Ein Wahlrecht ab 16 Jahren wäre der gleiche Unfug wie ein Wahlrecht ab 14 Jahre . Rechte und Pflichten müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Insofern ist nach gesundem Menschenverstand das Alter des Wahlrechts zwingend an das Alter der Volljährigkeit gebunden. Es ist sehr durchsichtig solche Fragen im Zusammenhang mit vermeintlich besseren Wahlchancen für die betreffenden Parteien aufzuwerfen.

    • Lieber David,

      es geht hierbei wahrscheinlich um mehr als „nur“ mit 16 wählen zu dürfen und „vermeintlich bessere Wahlchancen“ damit zu verbinden.

      Unsere Jugend ist immer mehr dabei, sich zu politisieren. Gerade in dieser Zeit ist es wichtig, dass sie mitbestimmen dürfen. Egal, ob sie ins Wahlamt gehen und ein*e Kandidat*in wählen, oder ob sie selbst zur Wahl stehen.

      Und damit muss ich leider, meiner Meinung nach, im Punkt: „[...] nach gesundem Menschenverstand das Alter des Wahlrechts zwingend an das Alter der Volljährigkeit gebunden.“, widersprechen. Ein*e 16-jährige*r Jugendliche*r kann, mit entsprechender Vorbildung, deren Grundstein jede*r Schüler*in in der Schule bekommen sollte, wählen gehen - sobald man es ihnen ermöglicht. Gerade in Zeiten, in den die Jugend noch stärker und noch lauter ist, als normalerweise, kann man durchaus über eine Wahlrechtsreform nachdenken.

      Lass uns gerne nochmal ausgiebig darüber quatschen - am besten schreibst du mir ne Mail unter: Lukas.Hinz@jungreporter.de

      Liebe Grüße,
      Lukas Hinz
      Jungreporter-Redakteur

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