Am Donnerstag wurde die umstrittene Urheberrechtsreform im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen waren die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung.
Trotz monatelanger Proteste und einer Petition mit über fünf Millionen Unterschriften wurde das Versprechen des Koalitionsvertrag der Regierungskoalition vom März 2018 gebrochen. In diesem hieß es: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab” (S. 49, Z. 2212 – 2214).
Abstimmung auf europäischer Ebene bereits 2019
Schon vor etwas mehr als zwei Jahren im März 2019 fand im Europäischen Parlament eine Abstimmung zur Urheberrechtsreform statt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es große Demonstrationen gegen die Reform, hunderttausende Menschen sammelten sich in allen deutschen Großstädten und demonstrierten gemeinsam mit Influencern und Künstlern. Schon damals befürchteten viele Netzaktivisten ein „Zensurheberrecht“. Auch einige Künstler, die durch diese Reform weiter geschützt werden sollten, waren gegen die Abstimmung.
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— Piratenpartei Ba-Wü (@PiratenBW) March 26, 2019
Eine große Beteiligung an der Durchsetzung der Reform auf europäischer Ebene wird dem Unionspolitiker Axel Voss zugesprochen, welcher mit viel Eigeninitiative für die Urheberrechtsreform warb.
Was ändert sich konkret?
Ab August dieses Jahres müssen Plattformen zwingend Lizenzen erwerben für Inhalte, die geteilt werden. Dazu zählen unter anderem Facebook, YouTube und Twitter, aber auch kleine Plattformen müssen sich an neue Regeln halten. Bisher wurden die Konzerne hinter der jeweiligen Plattform aus der Haftung für Inhalte der Nutzer ihrer Plattform rausgehalten.
Neu dazu kommt nun: Sollte ein Nutzer keine Lizenz für einen Inhalt haben, den er auf der jeweiligen Plattform posten möchte, wird die Plattform bei der Haftung, für den in diesem Fall illegal verwendeten Inhalt, genauso mit einbezogen.
Die jeweilige Plattform müsste sich also selbstständig um eine Lizenz für die Nutzung des jeweiligen Inhaltes kümmern. Da solche Kosten für die Plattform jedoch untragbar sind, müssen andere Lösungen her: Die präventive Löschung wird zur Pflicht. Dazu reicht es nach der Urheberrechtsreform nicht mehr, die Inhalte nach der Meldung durch einen anderen Nutzer, oder den Rechteinhaber selbst, zu löschen. Ab August müssen diese Inhalte bereits beim Hochladen zur Plattform geprüft und ggf. gelöscht werden. Also müssen Uploadfilter eingesetzt werden, vor denen Netzaktivisten bereits seit Monaten warnen.
Was bleibt erlaubt?
Nicht alles wird sofort gelöscht. Erlaubt bleiben sollen bis zu 15 Sekunden eines Films oder eines Musikstücks, im Rahmen einer Parodie („Meme“) oder eines Zitates. Bei Texten sind maximal 160 Zeichen erlaubt, also so lang wie der Text einer SMS. Eine Grenze von 150 Kilobyte gilt bei Fotos und Grafiken, diese dürfen nur als „geringfügig“ gelten. Legale Zitate und Parodien sollen weiterhin erlaubt bleiben, inwieweit die eingesetzten Uploadfilter diese aber erkennen und ggf. nicht automatisch sperren, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
War damit alles umsonst?
Dutzende Demonstrationen mit hunderttausenden Demonstranten, eine Petition mit über fünf Millionen Unterschriften und viele offene Briefe verschiedener Organisationen – trotzdem wurde die Urheberrechtsreform verabschiedet. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. sowie zahlreiche weitere Wirtschaftsverbände und der Verbraucherzentrale Bundesverband hatten bereits im Februar 2019 klar Stellung bezogen und sich gegen die geplante Uploadfilter-Regelung ausgesprochen. Auch Organisationen wie Wikimedia Deutschland, welche den deutschsprachigen Teil der „Wikipedia“ betreiben, oder der Chaos Computer Club (kurz: CCC) sind Teil dieses Briefes.
Aber auch einige Politiker äußerten sich dazu gestern nach der Debatte:
„Das wars, die #Urheberrechtsreform ist vom Bundestag verabschiedet. Durchschnaufen, dann geht’s wieder an die Arbeit. Ab 1.8. gilt #Artikel17 in Deutschland.“
– Julia Reda, ehemaliges Mitglied des Europäisches Parlamentes (Quelle: Twitter-Profil von Julia Reda)
„Trotz Massenprotesten und entgegen Politiker-Versprechen erzwingt die GroKo im Dienste der Wirtschaftslobby den Einsatz fehleranfälliger Uploadfilter-Zensurmaschinen. Jetzt kann nur noch der Gerichtshof helfen. Trotzdem haben sich die Proteste gegen Uploadfilter gelohnt: Weder die EU-TERREG-Verordnung noch der geplante Digital Services Act versuchen sich noch einmal mit Filterpflichten.“
– Dr. Patrick Breyer, Piratenpartei (Quelle: Webseite von Patrick Breyer)
„Die #Uploadfilter wurden soeben im #Bundestag beschlossen. Einmal mehr hat die Koalition ihr Versprechen gebrochen. Ein schwarzer Tag für das einst freie #Internet.“
– Joana Cotar, AfD (Quelle: Twitter-Profil von Joana Cotar)
Nein, alles war nicht umsonst – die Enttäuschung sitzt trotzdem tief. Die Urheberrechtsreform wurde zwar verabschiedet, verloren ist aber noch nichts. Es sind noch mehrere Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof offen, welche noch ein Strich durch die Rechnung machen können.
Beitragsfoto: Der Jungreporter / Julian Kupfer